II.
Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung.
Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß.
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene,
mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III.
Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich
vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten
aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher
Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante
Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene
für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung
etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu
erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften
gilt Pkt. III. nicht.
IV.
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug
gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit
Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer
Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges
auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den
Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im
Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der
Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
V.
Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie
insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens,
sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt
ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden
des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages
oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen
zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein -
vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir
die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung
des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet,
nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in
Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich
entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen
im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher
vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage
nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens
der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist
abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom
Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu
tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er
überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften
sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu
tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß
innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein
Rücktritt nicht möglich.
VI.
Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges,
die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie
zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen,
wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen
des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung
des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden
Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst
betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen
Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses
im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
VII.
Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage
oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte
Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport
bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden
oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart
in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet,
wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug),
sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder
bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen,
oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne
einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung
zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen
umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig
zu verwerten.
VIII.
Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der
Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich
sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen
Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt
hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis
zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann
der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X.
Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige
oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer
Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere
für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben,
Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
XI.
Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden
bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung
übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit
hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der
Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen
drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen
enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz
gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines
Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation
von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage
bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er
für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden
Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
XII.
Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der
Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.
XIII.
Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag,
wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme
sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu
verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere
durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde
Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb
der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur
vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über
die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen,
verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das
volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr
des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV.
Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt
seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung
oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung
unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen
seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.
Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der
offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen
etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen
uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse
abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige
Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des §
15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung
nicht abgetreten werden.
XV.
Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde
bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung
nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen
Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI.
Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes
wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich
örtlich zuständig.
XVII.
Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse
bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft
nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung
unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls
sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso
wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser
geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten
Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.